Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1530 Mai 22

Quittung des Grafen Konrad von Tecklenburg

Regest-Nr. 13900

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1828 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 86, Nr. 140⟩.
Stückbeschreibung: Papier gut erhalten, die Schrift etwas verblaßt (lt. Findbuch).
Siegel: Das aufgedrückte Siegel ist gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 5, S. 268.
Regest
Kassel. - Quittung des vom Grafen Konrad von Tecklenburg beauftragten Sekretärs Jürgen thur Mollen und Johann Huneck über die Abschlagszahlung in Höhe von 1000 Gulden auf die dem Grafen von Tecklenburg von Landgraf Philipp von Hessen versprochene Mitgift der Gräfin Mechthild in Höhe von 8000 Gulden [siehe 1526 Dezember 3].

Wortlaut der Datierung

d.d. Cassel Sonntag vocem Jucunditatis 1530 (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Kassel

Aussteller

Mühle, Jürgen zur · Huneck, Johann

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Mühle, Jürgen zur

Weitere Personen

Tecklenburg-Schwerin, Grafen, Konrad · Tecklenburg-Schwerin, Grafen, Mechthild, Frau Konrads, geb. Landgräfin von Hessen

Weitere Orte

Tecklenburg, Grafen

Sachbegriffe

Abschlagszahlungen · Grafen · Mitgift · Sekretäre · Ehefrauen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13900 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13900> (Stand: 27.06.2026)