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Regesten der Landgrafen von Hessen

1516 Februar 18

Henne Swelen schwört Urfehde

Regest-Nr. 15330

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4249 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 719⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Swelenhenn, der wegen verschiedener Ursachen im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und setzt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Kurt Spiegel zum Desenberg.

Wortlaut der Datierung

1516 mantach nach Reminiscere (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Swelen, Henne

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Spiegel zum Desenberg, Konrad [II.]

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15330 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15330> (Stand: 30.05.2026)