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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 August 26
Johann Menchen erhält sein Dienergeld vom Düsseldorfer Wartspfennig
Regest-Nr. 5436
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 40/13 (Provenienz: Düsseldorf, Zöllner). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem bekrönten Dreililienschild. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 173/175 Nr. 2403. - Regest
- Dr. Johann Menchen, Propst und Kanzler, der von Landgraf Wilhelm [III.] der Junge jährlich zum 15. August vom Düsseldorfer Wartspfennig 30 fl., je 4 Kölnische Mark für den Gulden gerechnet, als Rats- und Dienstgeld erhält, quittiert über den Empfang dieses Betrages.
Sekret des Ausstellers.
Uf mandag nach sent Bartholomeus dage a. etc. 93. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Währungen, Kölnische Mark · Marken, Kölner · Währungsrelationen · Doktoren · Pröpste · Kanzler · Ratsgelder · Dienstgelder · Quittungen · Wartpfennige
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5436 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5436> (Stand: 04.05.2026)

