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Regesten der Landgrafen von Hessen
1412 Juni 11
Quittung des Adolf Rau von Holzhausen
Regest-Nr. 2226
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen, mit den rückseitig (unter Papierblatt) aufgedrückten beiden (unkenntlichen) Siegeln. Wasserzeichen: Krone mit Kreuz. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, S. 409/411, Nr. 669. - Regest
- Adolf Rau (von Holzhausen), Gernands Sohn, bekundet, daß ihn Landgraf Hermann wegen aller Schäden, Pferde- und Harnischverluste und aller anderen Forderungen, derentwegen er ihn bis zum heutigen Tage angesprochen hatte, bezahlt hat.
Es siegeln Ritter Reinhard von Schwalbach und Henne von Schwalbach, dessen Vetter.
1412 sabbato proxima post festum beatorum Bonifacii et sociorum ejus martirum. - Nachweise
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Weitere Personen
Rau zu Holzhausen, Adolf [III.] · Rau zu Holzhausen, Gernand · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Schwalbach, Reinhard [II.] von · Schwalbach, Johann [I.] von
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Sachbegriffe
Söhne · Vettern · Verwandte · Schäden · Pferde · Harnische · Kriegsschäden · Schadensersatzleistungen · Ritter
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2226 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2226> (Stand: 04.05.2026)

