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Regesten der Landgrafen von Hessen

1508 März 31

Quittung des Heinrich Ruland

Regest-Nr. 6995

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12a/1 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Quittungen mit dem aufgedrücktem Signet, das unter den Buchstaben H.R einen Schild mit steigendem Fuchs mit rückwärts gewandtem Kopf zeigt, der im Fang eine Traube hält.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 171 Nr. 3422.
Regest
Heinrich Ruland quittiert dem Kannnerschreiber Konrad Pilgrim über 27 fl. Zins, die er ihm als Vikar des Heiligkreuzaltars in der Pfarrkirche zu Melsungen für Bürgermeister und Rat zu Immenhausen, die diese zum letztvergangenen Februar 2 zu zahlen schuldig waren, auf Befehl des Landgrafen entrichtet hat.
Gemerke des Ausstellers.
1508 am fritage nach dem suntage Oculi.
Nachweise

Weitere Personen

Ruland, Heinrich · Scherer, Konrad · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Melsungen, Pfarrkirche, Heiligkreuzaltar · Immenhausen, Bürgermeister · Immenhausen, Rat

Sachbegriffe

Quittungen · Kammerschreiber · Zinsen · Vikare · Bürgermeister · Pfarrkirchen · Altäre · Räte · Befehle, landgräfliche · Zahlungsaufforderungen · Lohn, Einklagen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6995 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6995> (Stand: 08.05.2026)