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Regesten der Landgrafen von Hessen

1508 Januar 20

Auszahlung des Singmessegeldes an die zuständigen Vikare

Regest-Nr. 6973

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 116/19 (Provenienz: Wolfhagen, Rentmeister). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 161 Nr. 3400.
Regest
Wilhelm, jetzt Landgraf zu Hessen, hat in der Sohloßkapelle zu Kassel eine tägliche ewige Singmesse gestiftet für zwei Personen und sie jährlich mit 25 fl. dotiert, die von Rat und Gemeinde zu Wolfhagen fällig sind, und zwar jährlich zu Weihnachten aus den dortigen Erbzinsen zahlbar. Die beiden Vikare dieser Singmesse, Kaspar Rincke und Heinrich Focke, quittieren der Stadt Wolfhagen über den Empfang dieses Betrages für dieses und alle vergangenen Jahre.
Es siegelt der gen. Kaspar Rincke zu Kassel, Kanoniker.
1508 am tage Fabiani und Sebastiani.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Rinck, Kaspar · Focke, Heinrich, Vikar, Kanoniker

Weitere Orte

Wolfhagen, Erbzins · Kassel · Wolfhagen, Stadt

Sachbegriffe

Schloßkapellen · Kapellen · Seelstiftungen · Singmessen · Dotierungen · Räte · Gemeinden · Erbzinsen · Zahltermine · Vikare · Kanoniker · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6973 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6973> (Stand: 07.05.2026)