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Regesten der Landgrafen von Hessen

1507 Mai 16

Ziegenhain und Kirtorf verkaufen eine Gülte an Fritzlar

Regest-Nr. 5104

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 260 Bl. 251.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 634 Nr. 1662.
Regest
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Ziegenhain und von Kirtorf im Lande Hessen bekunden, daß sie mit Zustimmung Landgraf Wilhelms den Altaristen der Peterskirche in Fritzlar 10 fl. Gülte für 200 rheinische Goldgulden verkauft und das Kapital in gemünztem Gold erhalten haben. Die Gülte ist jährlich in Fritzlar Februar 2 fällig und muß auch dann bezahlt werden, wenn es zwischen dem Erzstift Mainz und dem Lande Hessen oder der Stadt Fritzlar und dem Lande Hessen zu Fehden kommt.
Siegel der Stadt Ziegenhain und der Gemeinde Kirtorf.
Am sontage Exaudi 1507.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Ziegenhain · Kirtorf · Fritzlar, Peterskirche · Mainz, Erzstift

Sachbegriffe

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Verkäufe, Zustimmung zu · Renten · Gülten · Kapital · Gold · Kirchen, St. Peter · Währungen, Rheinische Goldgulden · Goldgulden · Gold, gemünztes · Zahltermine · Erzstifte · Fehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5104 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5104> (Stand: 07.05.2026)