Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1338 Juli 10

Belehnung des Konrad gen. Milchling mit Gießen

Regest-Nr. 954

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1, Beilage 69, Nr. 222; Schwarzenau, Dictatum Ratisbonae, Beil. Nr. 6
Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1298
Regest
Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen verleiht mit Einwilligung der Herrn von Falkenstein, welche die Stadt Giessen (Gyszin) von ihm pfandweise inne hätten, dem Conrad gen. Milchling das früher von Ritter Conrad von Elkirhusen besessene Burglehen in jener Stadt.
D. feria sexta proxima post diem beati Kyliani et Sociorum.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Falkenstein, die von · Milchling, Konrad [II.] · Elkershausen, Konrad [I.] von

Weitere Orte

Gießen, Stadt · Gießen, Burglehen

Sachbegriffe

Lehen · Städte · Ritter · Pfandschaften · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Scriba, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 954 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/954> (Stand: 06.05.2026)