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Regesten der Landgrafen von Hessen
1338 Juli 10
Belehnung des Konrad gen. Milchling mit Gießen
Regest-Nr. 954
- Überlieferung
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Drucke: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1, Beilage 69, Nr. 222; Schwarzenau, Dictatum Ratisbonae, Beil. Nr. 6 Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1298 - Regest
- Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen verleiht mit Einwilligung der Herrn von Falkenstein, welche die Stadt Giessen (Gyszin) von ihm pfandweise inne hätten, dem Conrad gen. Milchling das früher von Ritter Conrad von Elkirhusen besessene Burglehen in jener Stadt.
D. feria sexta proxima post diem beati Kyliani et Sociorum. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Falkenstein, die von · Milchling, Konrad [II.] · Elkershausen, Konrad [I.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Städte · Ritter · Pfandschaften · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Scriba, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 954 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/954> (Stand: 06.05.2026)

