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Regesten der Landgrafen von Hessen
14(89) Juli 13
Umlage des Dienergeldes von Johann Menchen auf den Düsseldorfer Zoll
Regest-Nr. 6476
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 38 Bl.28. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 825 Nr. 2135. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß sein +Vater Landgraf Heinrich [III.] seinem Rat Herrn Dr. Johann Menchen, Propst und Kanzler, 34 fl. Rat- und Dienstgeld aus der Marburger Kammer verschrieben hat. Er legt diesen Betrag auf den Zoll zu Düsseldorf um und befiehlt seinem dortigen Wartspfennig, Menchen die 34 fl. jährlich August 15 auszuzahlen.
Siegel des Ausstellers.
Uf montag nach Kyliani a. d. 14..
Da die mindere Zahl fehlt, nach der Stellung im Kopiar datiert. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Menchen, Johann
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Weitere Orte
Marburg, Kammer · Düsseldorf, Zoll · Düsseldorf, Wartspfennig
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Sachbegriffe
Väter · Verschreibungen · Pröpste · Kanzler · Diener, Besoldung von · Ratsgelder · Kammern · Zölle · Befehle, landgräfliche · Wartpfennige · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6476 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6476> (Stand: 04.05.2026)

