Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

14(89) Juli 13

Umlage des Dienergeldes von Johann Menchen auf den Düsseldorfer Zoll

Regest-Nr. 6476

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 38 Bl.28.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 825 Nr. 2135.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß sein +Vater Landgraf Heinrich [III.] seinem Rat Herrn Dr. Johann Menchen, Propst und Kanzler, 34 fl. Rat- und Dienstgeld aus der Marburger Kammer verschrieben hat. Er legt diesen Betrag auf den Zoll zu Düsseldorf um und befiehlt seinem dortigen Wartspfennig, Menchen die 34 fl. jährlich August 15 auszuzahlen.
Siegel des Ausstellers.
Uf montag nach Kyliani a. d. 14..
Da die mindere Zahl fehlt, nach der Stellung im Kopiar datiert.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Menchen, Johann

Weitere Orte

Marburg, Kammer · Düsseldorf, Zoll · Düsseldorf, Wartspfennig

Sachbegriffe

Väter · Verschreibungen · Pröpste · Kanzler · Diener, Besoldung von · Ratsgelder · Kammern · Zölle · Befehle, landgräfliche · Wartpfennige · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6476 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6476> (Stand: 04.05.2026)