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Regesten der Landgrafen von Hessen
1337 Dezember 6
Erneuerung des Öffnungsrecht für Burg Itter durch die von Itter
Regest-Nr. 945
- Überlieferung
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Drucke: Kopp, Nachricht von den Herren zu Itter S. 108. Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1293. - Regest
- Johann und Heynemann von Ithere erneuern dem Landgrafen Heinrich [II.] zu Hessen das Öffnungsrecht des Schlosses Itter und verbinden dasselbe zugleich an das Fürstentum Hessen zum Näherrecht. G. an S. Nicolais-Tage.
- Nachweise
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Weitere Personen
Itter, Johann von · Itter, Heinemann III. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Scriba, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 945 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/945> (Stand: 07.05.2026)

