Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1505 Mai 7

Wilhelm II. bestätigt die Befreiung des Hofes des St. Albans Stifts

Regest-Nr. 5070

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 226, Bl. 203.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 622 Nr. 1628.
Regest
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß die Herren der gemeinen Präsens des St. Alban-Stiftes bei Mainz einen Hof zu Rüsselsheim haben, der ihnen laut folgender Urkunde Graf Philipps von Katzenelnbogen und Diez befreit worden ist:
Graf Philipp von Katzenelnbogen und Diez bekundet die Befreiung des genannten Hofes durch Urkunde von 1476 Juli 23 = Demandt, Regesten Katzenelnbogen Nr. 5888.
Landgraf Wilhelm bestätigt diese Befreiung und siegelt.
1505 mitwochens nechst noch sant Philips und Jacobs der hiligen apostelen tagk.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen, Diez, Grafen · Mainz, St. Alban Stift · Rüsselsheim, Hof

Sachbegriffe

Herren · Stifte · Höfe · Abgaben, Befreiung von · Befreiungen, Bestätigung von · Grafen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5070 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5070> (Stand: 06.05.2026)