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Regesten der Landgrafen von Hessen

1448 Mai 30

Ludwig gibt seine Zustimmung zur Verpfändung einer Gülte

Regest-Nr. 9203

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt. Papier, Siegel ab, vermodert, aufgezogen, die Ergänzungen aus dem Ziegenhainer Repertorium; dort auch der Pfandbrief: Lösung jedes Jahr zu Michaelis gestattet.
Regesten: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 156 Nr. 58.
Regest
Landgraf Ludwig zu Hessen gibt seine lehensherrliche Einwilligung, daß Sweder von Westerburgk Casparn von Rostorff (beide liebe Getreue) 5 Pfund jährlicher Gülte Alsfelder Währung vom Zoll zu Alsfeld für 60 rh. fl. verpfändet. Wenn es nicht in 6 Jahren gelöst ist, kann es der Landgraf tun.
uff do(nner)stag nach sent Urbans tage
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Roßdorf, Caspar von · Westerburg, Sweder von

Weitere Orte

Alsfeld, Währung · Alsfeld, Zoll

Sachbegriffe

Lehen, Weitergabe von · Verschreibungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Währungen, Alsfelder · Zölle · Gülten · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Darmstadt

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9203 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9203> (Stand: 04.05.2026)