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Regesten der Landgrafen von Hessen

1245 Februar 2

Päpstliche Mahnung zum Schutz der Mitgift der Sophie von Brabant

Regest-Nr. 15

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Berger, Registres d'Innocent IV, 1 Nr. 1213, S. 199; Regesta imperii 5,1 Nr. 7510; Dobenecker, Regesta 3, Nr. 1213, S. 199.
Regest
Ders. (Papst Innocenz IV.) befiehlt dem Erzbischof (Konrad) von Köln, die Herzogin Sophie von Brabant in ihrem dotalitium nicht beeinträchtigen zu lassen.
Nachweise

Weitere Personen

Innocenz IV., Papst · Hessen, Landgrafen, Sophie von Brabant · Köln, Erzbischöfe, Konrad I. von Hochstaden

Sachbegriffe

Mitgift · Päpste

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Dobenecker, Regesta 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15> (Stand: 04.05.2026)