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Regesten der Landgrafen von Hessen
1336
Zahlungsverpflichtung der Stadt Grebenstein gegenüber Kasseler Bürgern
Regest-Nr. 928
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 97, Bl. 53v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 97, S. 98. - Regest
- Bürgermeister und Ratsleute zu Grebenstein verpflichten sich, den Kasseler Bürgern Hermann von Mühlhausen und seiner Frau und Johann gen. Platzfuß und seiner Frau für den Landgrafen 5 Mark Geismarer Währung jährlich zu Michaelis zu zahlen. - 1336.
- Nachweise
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Weitere Personen
Mühlhausen, Hermann von, Bürger zu Kassel · Platzfuß, Johann gen., Bürger zu Kassel · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
Grebenstein, Bürgermeister · Grebenstein, Ratsleute · Kassel, Bürger · Geismar, Währung
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte, städtischer · Ratsleute · Zahlungsverpflichtungen · Währungen, Geismarer
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 928 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/928> (Stand: 13.05.2026)

