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Regesten der Landgrafen von Hessen

1500 März 23

Die Stadt Oberwesel bestätigt die Umsetzung der kaiserlichen Vereinbarung mit Landgraf Wilhelm II.

Regest-Nr. 15995

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3169 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 323⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, stockig, löchrig, aufgezogen (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 198, Nr. 31.
Regest
Die Stadt Oberwesel verpflichtet sich gemäß der kaiserlichen Entscheidung nach altem Herkommen an den Landgrafen Wilhelm von Hessen als Nachfolger der Grafen von Katzenelnbogen jährliche zu Weihnachten 100 fl. Goldgulden zu zahlen.
Siegel der Stadt.

Wortlaut der Datierung

1500 uff montag nach dem suntage Oculi (lt. Findbuch).

Weitere Informationen

Der Revers des Landgrafen Wilhelm von 1500 März 20 unter ID 4796.

Nachweise

Aussteller

Oberwesel, Stadt

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Siegler

Oberwesel, Stadt

Weitere Orte

Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz)

Sachbegriffe

Herkommen, alte · Streitigkeiten, Vermitteln in · Währungen, Goldgulden · Erbe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15995 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15995> (Stand: 02.07.2026)