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Regesten der Landgrafen von Hessen
1500 März 23
Die Stadt Oberwesel bestätigt die Umsetzung der kaiserlichen Vereinbarung mit Landgraf Wilhelm II.
Regest-Nr. 15995
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3169 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 323〉. Stückbeschreibung: Pergament, stockig, löchrig, aufgezogen (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 198, Nr. 31. - Regest
- Die Stadt Oberwesel verpflichtet sich gemäß der kaiserlichen Entscheidung nach altem Herkommen an den Landgrafen Wilhelm von Hessen als Nachfolger der Grafen von Katzenelnbogen jährliche zu Weihnachten 100 fl. Goldgulden zu zahlen.
Siegel der Stadt. -
Wortlaut der Datierung
1500 uff montag nach dem suntage Oculi (lt. Findbuch).
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Weitere Informationen
Der Revers des Landgrafen Wilhelm von 1500 März 20 unter ID 4796.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz)
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Sachbegriffe
Herkommen, alte · Streitigkeiten, Vermitteln in · Währungen, Goldgulden · Erbe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15995 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15995> (Stand: 02.07.2026)

