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Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 August 8

Wilhelm III. belehnt Erwin Togel mit dem Togel-Hof in Fronhausen

Regest-Nr. 7842

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Togele, Fronhausen, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 91r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 65, Nr. 252.
Regest
Darmstadt. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Erwin Togel mit dem sog. Togel-Hof zu Fronhausen a. d. Lahn als Mannlehen und erteilt im Falle des Mangels männlicher Leibslehenserben den Töchtern ein Erbrecht.
Dinstags Ciriaci.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Togel, Erwin

Weitere Orte

Fronhausen, Togel-Hof · Darmstadt

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Flurnamen · Mannlehen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Erbrechte, weibliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7842 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7842> (Stand: 27.06.2026)