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Regesten der Landgrafen von Hessen

1496 Dezember 27

Wilhelm III. belehnt Johann von Reifenberg

Regest-Nr. 7860

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 87r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 62, Nr. 239.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Reifenberg zugleich wegen des Sohnes seines +Bruders Kuno mit 12 Gulden Geld zu Nidda, zahlbar durch den dortigen Rentmeister, als Mannlehen, wie er und der +Kuno sie vom Landgrafen zu Lehen trugen
Dinstage nach dem heiligen cristage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reifenberg, Johann [I.] von · Reifenberg, Kuno [II.] von

Weitere Orte

Nidda, Gülte · Nidda, Rentmeister

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehen, erbliche · Vormünder · Söhne · Brüder · Verwandte · Gülten · Rentmeister · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7860 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7860> (Stand: 04.07.2026)