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Regesten der Landgrafen von Hessen
1324 Juli 8
Konrad von Hebel erhält Mosheim als Pfand und verspricht dessen Rückgabe
Regest-Nr. 778
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Mosheim. Pergament. Siegel abhangend, verloren bis auf lose beiliegende Reste. Rückschriften: (14. Jahrhundert) Conradus de Falkenberg; (16. Jahrhundert) Mascheim. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 254 Nr. 705. Literatur: Notiz Schminckes in der Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Ms. Hass. 4° 147. - Regest
- Knappe Konrad von Hebel (Hebelde) mit seinen Erben verspricht dem Landgraf Otto, dem Junker (domicellus) Heinrich und ihren Erben das ihm verpfändete Dorf Mosheim (Mazhe(m)) nach Zahlung von 80 Mark reinen Silbers zurückzugeben, und sodann aus seinen eigenen Gütern eine Rente von 4 Mark dem Landgrafen als Burglehen aufzutragen.
Siegler: Konrad von Hebel.
Datum: 1324 in die Kiliani. - Nachweise
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Weitere Personen
Hebel, Konrad von, Knappe · Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Knappen · Erben · Junker · Pfandschaften · Dörfer · Pfänder, Auslösen von · Silber, reines · Güter · Eigengüter · Renten · Burglehen · Lehen, Auftrag als
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 778 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/778> (Stand: 04.05.2026)

