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Regesten der Landgrafen von Hessen
1331 Juni 10
Zahlungsverpflichtung König Ludwigs des Bayern gegenüber dem Landgrafen
Regest-Nr. 873
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 17, Bl. 11v-12. Regesten: Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1, S. 146, Nr. 2410 (nach Oefele I, 758); Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 17, S. 77. - Regest
- König Ludwig (der Bayer) verpflichtet sich, Landgraf Heinrich II. 13000 Pfd. Heller zu zahlen, entweder indem er sie dem Pfalzgrafen Ruprecht durch entsprechende Erhöhung der Pfandsumme der Reichspfandschaften, die dieser innehat, als Mitgift seiner Tochter zuwendet, oder, wenn das nicht zustandekommt, indem er ihm diesen Betrag auf den Rheinzoll zu Germersheim anweist. - Siegel des Ausstellers - Nürnberg 1331 an dem montage nach Bonifacii.
[Anm. Reg. Pfalzgrafen 1:] "Eine Vermählung Ruprechts, wie Zirngibl in Hist. Abh. d. bair. Ak. III (1814) 280 angibt, kam nicht zu stande". - Nachweise
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Weitere Personen
Ludwig der Bayer, Kaiser · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Pfalz, Kurfürsten, Ruprecht I., der Rote
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Reichspfandschaften · Mitgift · Anweisungen · Zölle · Rheinzölle
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Regesten; Reg. Pfalzgrafen 1
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Stückangaben
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 873 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/873> (Stand: 07.05.2026)

