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Regesten der Landgrafen von Hessen
1331 Juni 3
Aufnahme des Landgrafen als Rat und Heimlichen König Ludwigs des Bayern
Regest-Nr. 872
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 18, Bl. 12. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 18, S. 77. - Regest
- König Ludwig (der Bayer) nimmt Landgraf Heinrich II. mit Land, Leuten und Gütern in seinen Schutz und beruft ihn zu seinem Rat und Heimlichen, dem er, wenn er ihm bei Hofe dient, 24 Pferde versorgen will.
Siegel des Ausstellers.
Datum Nürnberg 1331 an deme nehesten montage vor sant Bonifatius tage. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Könige · Reiche · Pferde · Reichsdienste · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 872 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/872> (Stand: 07.05.2026)

