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Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 Oktober 11
Begrenzung der Anzahl von Mastschweinen für Amtleute
Regest-Nr. 5704
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/7 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem Lilienschild (beschnitten). Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 309 Nr. 2669. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt dem Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, den Amtleuten für jede Person, die bei ihm in Kost ist, nicht mehr als ein Schwein im Wald zum Eckern zu halten.
Marpurg am sonnobint nach Dionisii a. etc. 94. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Befehle, landgräfliche · Privilegien, Beschränkung der · Amtleute · Schweinemast, mit Eckern · Wälder
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5704 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5704> (Stand: 14.05.2026)

