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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Oktober 11

Begrenzung der Anzahl von Mastschweinen für Amtleute

Regest-Nr. 5704

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/7 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem Lilienschild (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 309 Nr. 2669.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt dem Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, den Amtleuten für jede Person, die bei ihm in Kost ist, nicht mehr als ein Schwein im Wald zum Eckern zu halten.
Marpurg am sonnobint nach Dionisii a. etc. 94.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans

Weitere Orte

Darmstadt, Landschreiber · Marburg

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Privilegien, Beschränkung der · Amtleute · Schweinemast, mit Eckern · Wälder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5704 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5704> (Stand: 14.05.2026)