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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 April 24

Heinrich Schuchart wird von Pferdedienstleistungen befreit

Regest-Nr. 6628

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 188 Bl. 127v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 876 Nr. 2286.
Regest
Landgraf Wilhelm III. befreit Heinrich Schuchart zu Neukirchen und seine Frau Katharina von der halben Pferdedienstleistung von der Viertel Hufe, die sie von ihm zu Neukirchen gegen Zins innehaben. Heerfahrtdienste müssen sie jedoch leisten.
Siegel des Ausstellers.
Uff dornstag (nach) sant Georientag a. d. 1494.
Der St. Georgstag (April 25) fiel 1494 auf einen Mittwoch.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schuchart, Heinrich, aus Neukirchen · Schuchart, Katharina, Frau des Heinrich

Weitere Orte

Neukirchen, Hufe

Sachbegriffe

Ehefrauen · Pferdedienstleistungen · Hufen · Zinsen · Heerfahrtdienste · Dienste, Ablösen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6628 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6628> (Stand: 09.05.2026)