Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

13[30] Juni 22

Zahlungsverpflichtung gegenüber Kuno von Falkenstein wegen der Gefangenen

Regest-Nr. 6542

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts Nr. 70, fol. 230 b.
Regesten: Ropp, Falkenstein Nr. 6, S. 88.
Regest
Landgraf Heinrich [II.] von Hessen bekennt, daß er Kuno von Falkenstein und dessen Erben 2000 Pfd. Heller schulde von unser gefrunde wegen, die sine gevangen etwanne wurden; gelobt die Summe zur Hälfte zu Michaelis (September 29), zu andern am Christdag (Dezember 25) zu zahlen.
13[30] an dem frigtage vor s. Johannes dag des douffers.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Falkenstein, Kuno [I.] von

Sachbegriffe

Schulden · Gefangene · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Ropp, Falkenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6542 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6542> (Stand: 07.05.2026)