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Regesten der Landgrafen von Hessen
13[30] Juni 22
Zahlungsverpflichtung gegenüber Kuno von Falkenstein wegen der Gefangenen
Regest-Nr. 6542
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts Nr. 70, fol. 230 b. Regesten: Ropp, Falkenstein Nr. 6, S. 88. - Regest
- Landgraf Heinrich [II.] von Hessen bekennt, daß er Kuno von Falkenstein und dessen Erben 2000 Pfd. Heller schulde von unser gefrunde wegen, die sine gevangen etwanne wurden; gelobt die Summe zur Hälfte zu Michaelis (September 29), zu andern am Christdag (Dezember 25) zu zahlen.
13[30] an dem frigtage vor s. Johannes dag des douffers. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Falkenstein, Kuno [I.] von
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Ropp, Falkenstein
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6542 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6542> (Stand: 07.05.2026)

