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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Februar 13

Wilhelm III. gestattet die Verpfändung des Lehenhofes in Belinhausen

Regest-Nr. 8151

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, K 17, fol. 121v-122v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 136 Nr. 547.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] gestattet die Verpfändung des Lehenhofes zu Belinhausen durch Hans von Lauter und Engelbrecht von Belinhausen an Philipp Knoblauch gegen 100 Gulden Hauptgeld und fünf Gulden Jahrgült auf sechs Jahre und behält sich nach dieser Frist selbst die Einlösung vor.
Dornstage nach Estomichi.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lauter, Hans von · Belinhausen, Engelbrecht von · Knoblauch, Philipp [I.]

Weitere Orte

Belinhausen, Lehnhof

Sachbegriffe

Pfandschaften · Lehen, Weitergabe von · Lehen · Belehnungen · Lehenhöfe · Hauptgelder · Pfänder, Auslösen von · Jahresgülten · Gülten, jährliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8151 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8151> (Stand: 14.05.2026)