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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Dezember 3

Konrad zu Frankenstein quittiert über 9 fl. Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5540

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 223 Nr. 2505.
Regest
Konrad von Frankenstein, dem von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren jährlich zu Martini 9 fl. fällig sind, quittiert dessen Bopparder Wartspfennig Matthias Hohenfels über den Empfang dieses Burglehnsgeldes.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nach Andree a. etc. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Frankenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenfels, Matthias von

Weitere Orte

Boppard, Wartspfennige · Boppard, Zoll

Sachbegriffe

Zahltermine · Wartpfennige · Quittungen · Burglehnsgelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5540 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5540> (Stand: 08.05.2026)