Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Oktober 12

Die Brüder Rode erhalten den Zehnten zu Endbach

Regest-Nr. 7786

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Rode, 3 Endebach, mit angehängtem leicht beschädigten Siegel des Friedrich Rode.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 71r
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 50, Nr. 191.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Friedrich und Johann Rode mit der Hälfte des Zehnten zu Endbach vorbehaltlich der Lösung mit 200 Gulden, die ein Vierteljahr vorher angekündigt werden muß. Davon sind dann 140 Gulden im Herrschaftsbereich des Landgrafen anzulegen und zu Lehen zu empfangen, wie ihr +Vater Philipp Rode sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug
Sonnobint nach Dionisy.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rode, Friedrich · Rode, Johann [II.] · Rode, Philipp · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Endbach, Zehnte

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Zehnte · Lehen, Auslösen von · Kündigungsfristen · Lehen, Auftrag als · Lehen, erbliche · Brüder · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7786 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7786> (Stand: 08.05.2026)