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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1262 September 4-1263 September 3)
Urban IV. bestätigt die Erbauung des Karmeliterklosters in Kassel
Regest-Nr. 82
- Überlieferung
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Drucke: Nebelthau, Congeries, S. 319. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 25 Nr. 71. Literatur: Kuchenbecker, Analecta 4, S. 266; Schmincke, Beschreibung Cassel, S. 345 f. (zu 1262); [1292 Juni 30 Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 116] Nr. 318. - Regest
- Papst Urban IV. bestätigt im zweiten Jahr seiner Regierung die durch Landgraf Heinrich vollzogene Stiftung und Erbauung des (Karmeliter-)Klosters, genannt zu den Brüdern, in Kassel.
Datum: Nebelthau, Congeries, S. 319 zum Jahr 1272; dieser Ansetzung widerspricht aber die Angabe des Papstnamens: Papst Urban IV. wurde 1261 September 4 geweiht und starb 1264 Oktober 2. Die Bestätigung durch den Papst, die weder bei Potthast, Regesta 2 noch bei Guiraud, Urban 4 zu finden ist, wird zeitlich der Gründung bald gefolgt sein. - Originaltext
- 1272. Henrich Landgraff zu Hessen stifftet und bauet das Closter zu Cassel, das man nennet zu den Brüdern; Pabst Urbanus, den man nennet den vierten, hat dieß Closter im zweyten Jahr nach seiner Krönung confirmiret.
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Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Päpste · Regierungen · Stiftungen · Klöster, Bau von · Klöster, Karmeliter · Karmeliter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
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Original
Hessische Congeries
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 82 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/82> (Stand: 05.05.2026)

