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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Mai 9

Peter Echter erhält sein Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5395

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 88/19 (Provenienz: Reinheim, Schultheiß). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabelter Unterlänge und aufgesteckter Kreuzblume.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 151 Nr. 2362.
Regest
Peter Echter, der jährlich Mai 1 von Landgraf Wilhelm 5 Pfund 15 Schilling als Burglehen zu Reinheim erhält, quittiert dem dortigen Schultheißen über deren Empfang.
Es siegelt des Ausstellers Diener Michael Schole, Schultheiß zu Bensheim.
Uff dorstagk nach dem sontagk Cantate a. etc. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Echter, Peter [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schole, Michael, Schultheiß in Bensheim

Weitere Orte

Bensheim, Schultheiße · Reinheim, Burglehen · Reinheim, Schultheiße

Sachbegriffe

Burglehnsgelder · Burglehen · Schultheiße · Quittungen · Diener

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5395 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5395> (Stand: 07.05.2026)