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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 April 27
Marburg, Gerau und Trebur bürgen für Wilhelm III.
Regest-Nr. 8616
- Überlieferung
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Regesten: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S.359 nach Küch, Rechtsgeschichte Marburgs 1, Nr. 154. - Regest
- Marburg, Gerau und Trebur verbürgen sich wegen 1.000 Rheinischer Gulden Hauptgeld und 50 Gulden Jahrzins an Ort zum Jungen, Schöffen zu Frankfurt, für Landgraf Wilhelm [III.].
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Marburg · Gerau · Trebur · Frankfurt, Schöffe
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Sachbegriffe
Bürgschaften · Bürgen · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Hauptgelder · Jahreszinsen · Schöffen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8616 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8616> (Stand: 07.05.2026)

