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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 März 27
Ort Reyß erhält 12 1/2 fl. Wiederkaufsgülte
Regest-Nr. 5373
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/4 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 141 Nr. 2340. - Regest
- Ort Reyß, Bürger zu Frankfurt, dem Landgraf Wilhelm [III.] der Junge und die Bürgermeister, Schultheißen, Räte, Schöffen und Gemeinden der Städte und Flecken Marburg, Gerau und Trebur 12 1/2 fl. Wiederkaufsgeld jährlich zu Lätare schuldig sind, quittiert dem Landschreiber zu Gerau und den genannten Städten und Flecken über diesen Betrag.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen vor dem helgen Palmtag 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Marburg · Gerau · Trebur · Frankfurt, Bürger · Gerau, Landschreiber
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Sachbegriffe
Bürger · Bürgermeister · Schultheiße · Schöffen · Räte · Gemeinden · Städte · Dörfer · Wiederkaufsrechte · Gülten, jährliche · Zahltermine · Landschreiber · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5373 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5373> (Stand: 07.05.2026)

