Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 März 26

Wolf Blume erhält 12 1/2 fl. für die Kinder seines Bruders

Regest-Nr. 5372

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 139 Nr. 2339.
Regest
Wolf Blume, Bürger zu Frankfurt, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm [III.] der Junge für die Kinder seines verstorbenen Bruders Georg Blume 12 1/2 fl. Frankfurter Währung gezahlt hat, die diesen Kindern laut Verschreibung zu Lätare fällig waren.
Siegel des Ausstellers.
Dienstags nehst nach dem sontag Judica 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Blume, Wolf, Bürger in Frankfurt · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Blume, Georg, Bürger in Frankfurt

Weitere Orte

Frankfurt, Bürger · Frankfurt, Währung

Sachbegriffe

Bürger · Quittungen · Verschreibungen · Erben · Brüder · Verwandte · Kinder · Währungen, Frankfurter · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5372 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5372> (Stand: 07.05.2026)