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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 März 26
Wolf Blume erhält 12 1/2 fl. für die Kinder seines Bruders
Regest-Nr. 5372
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 139 Nr. 2339. - Regest
- Wolf Blume, Bürger zu Frankfurt, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm [III.] der Junge für die Kinder seines verstorbenen Bruders Georg Blume 12 1/2 fl. Frankfurter Währung gezahlt hat, die diesen Kindern laut Verschreibung zu Lätare fällig waren.
Siegel des Ausstellers.
Dienstags nehst nach dem sontag Judica 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Blume, Wolf, Bürger in Frankfurt · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Blume, Georg, Bürger in Frankfurt
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Quittungen · Verschreibungen · Erben · Brüder · Verwandte · Kinder · Währungen, Frankfurter · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5372 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5372> (Stand: 07.05.2026)

