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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Dezember 30

Philipp von Viermünden erhält 15 fl. Manngeld

Regest-Nr. 5299

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/9 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Kanne.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 103 Nr. 2266.
Regest
Philipp von Viermünden, Amtmann zu Medebach, quittiert dem Landgraf Wilhelm über den Empfang der ihm jährlich zu Martini fälligen 15 fl. Manngeld.
Siegel des Ausstellers.
Uff sontag nehst nach Innocentum 1493.
Wahrscheinlich Weihnachtsstil, da 1493 Sonntag nach Innocentum = Thomas ep. ist, während 1492 Sonntag nach Innocentum ohne bekannten Heiligen ist
Nachweise

Weitere Personen

Viermünden, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Medebach, Amtmänner

Sachbegriffe

Amtmänner · Quittungen · Zahltermine · Manngelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5299 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5299> (Stand: 07.05.2026)