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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Dezember 11

Konrad zu Frankenstein quittiert über 9 fl. Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5279

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: (...) mit aufgesetztem bekrönten Lilienschild (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 93 Nr. 2246.
Regest
Konrad zu Frankenstein, dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren 9 fl. Burglehnsgeld fällig sind, quittiert dessen Bopparder Wartspfennig Matthias Hohenfels über den Empfang.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nach concepcionis Marie a. etc. 92.
Nachweise

Weitere Personen

Frankenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenfels, Matthias von

Weitere Orte

Boppard, Wartspfennige · Boppard, Zoll · Boppard, Zollschreiber

Sachbegriffe

Zahltermine · Wartpfennige · Burglehnsgelder · Quittungen · Verschreibungen · Zollschreiber · Wasserzeichen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5279 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5279> (Stand: 06.05.2026)