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Regesten der Landgrafen von Hessen

1353 Februar 27

Heimfall eines Teil des Dorfs Laubach nach dem Tod des Pfandnehmers

Regest-Nr. 1156

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 130, Bl. 69.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 130, S. 108.
Regest
Konrad von Hoxer, Bürger zu Witzenhausen, bekundet, daß nach seinem Tode die Hälfte des Dorfes Laubach (Loypach), die Hälfte der wydige [Anm. Demandt: Darunter sind wohl (Kopf-) Weidenkulturen, Weidichte zu verstehen] und des Gerichtes daselbst, des Zehnten, eines Vorwerkes, des Bergzinses und des Hubengeldes sowie ein Lot Silber und zwei Steigen Eier aus der Mühle an den Landgrafen Heinrich [II.] heimfallen sollen. Wenn ihm der Landgraf 28 Mark Silber gibt, kann er dafür das Viertel des Dorfes, wie es Konrads Neffe Engel von Münden bisher besessen hat, damit einlösen. - Siegel des Aussteller - 1353 feria quarta post dominicam Oculi.
Nachweise

Weitere Personen

Hoxer, Konrad, Bürger zu Witzenhausen · Münden, Engel von

Weitere Orte

Witzenhausen, Bürger · Laubach, Dorf · Laubach, Gerichte

Sachbegriffe

Weidenkulturen · Weidichte · Zehnter · Vorwerke · Bergzinse · Hubengelder · Silber · Eier · Steigen · Mühlen · Lehen · Bürger · Dörfer · Gerichte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1156 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1156> (Stand: 04.05.2026)