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Regesten der Landgrafen von Hessen

1327 Juli 23

Päpstliche Erlaubnis zur Verfügung über Kanonikate und Präbenden

Regest-Nr. 3467

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Schmidt, Päbstliche Urkunden 1, S. 200 Nr. 274.
Regesten: Mollat, Jean XXII. 5, Nr. 29339; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 285 Nr. 777.
Regest
Avignon. - Papst Johann XXII. verleiht dem Elekten Otto von Magdeburg das Recht, über die Kanonikate und Präbenden, die er noch in der Kirche von Münster und Paderborn (Padeburgen.) inne hat, frei zu verfügen, wenn sie durch seine Konsekration, aber nicht, wenn sie durch seinen Tod vakant werden.
"Personam tuam".
Datum: Avinione X kal. Augusti anno undecimo.
Nachweise

Weitere Personen

Johannes XXII., Papst · Magdeburg, Erzbischöfe, Otto von Hessen

Weitere Orte

Avignon · Münster, Präbenden · Münster, Kanonikate · Paderborn, Präbenden · Paderborn, Kanonikate

Sachbegriffe

Präbenden · Kanonikate · Päpste · Papsttum · Elekte · Rechte, Verleihen von · Konsekrationen · Vakanzen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3467 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3467> (Stand: 06.05.2026)