Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1519 August 19

Revers Bernhards von Habel und Johanns von Gilsa

Regest-Nr. 13805

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1535 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 74, Nr. 4⟩.
Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Das angehängt gewesene Siegel des Philipp Riedesel von Eisenbach fehlt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 440.
Regest
Kassel. - Revers des Bernhard von Habel und Johann von Gilsa über den Konsensbrief des Landgrafen Philipp von Hessen für ihren Schwiegervater Konrad von Wehrda gen. Noding, der seine näher bezeichneten Lehengüter zur Zahlung der Mitgift an die Aussteller übergeben habe. Sollte die Zahlung der Mitgift innerhalb der nächsten 5 oder 6 Jahre nicht erfolgen, sollen die Aussteller die Güter selbst als Lehen empfangen.

Wortlaut der Datierung

d.d. Cassel Freitag nach Assumptionis Mariae 1519 (lt. Findbuch)

Nachweise

Ausstellungsort

Kassel

Aussteller

Habel, Bernhard von · Gilsa, Johann von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Riedesel zu Eisenberg, Philipp

Weitere Personen

Wehrda gen. Noding, Konrad von

Sachbegriffe

Lehen, Weitergabe von · Konsensbriefe · Reverse · Mitgift

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13805 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13805> (Stand: 31.05.2026)