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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 September 1

Konrad von sickingen wird mit seinen Eigengütern belehnt

Regest-Nr. 8014

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Generallandesarchiv Karlsruhe, Best. 44, Nr. 9459b, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 143r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 104 Nr. 421.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Konrad von Sickingen mit den vormals tauschweise vom +Landgrafen Heinrich III. erworbenen Eigengütern, nämlich vier Morgen Wiesen in der Mark Zaisenhausen, zwei Morgen Wiesen in der Mark Gondelsheim, neun Morgen Acker in der Mark Zaisenhausen, vier Morgen Acker zu Berghausen, weiteren Güterstücken in der Mark Zaisenhausen und vor dem Hochzimmer-Wald sowie in der Mark Oberacker, als Mannlehen.
Dornstag Egidii.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · sickingen, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Zaisenhausen, Mark · Gondelsheim · Berghausen · Hochzimmer-Wald · Oberacker

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, Auftrag als · Güter, Tausch von · Eigengüter · Wiesen · Äcker · Güterstücke · Wälder · Flurnamen · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8014 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8014> (Stand: 08.05.2026)