Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Juli 7

Hermann Richard erhält ein Gut in Igelsdorf als Erblehen

Regest-Nr. 6466

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 16, Bl. 7v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 818 Nr. 2115.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht Hermann Richard und seinen Erben das landgräfliche (unser) Gut zu Igelsdorf (Egels-) im Gericht Heringen als Erblehen. Sie sollen davon leisten, was nach Erblehensrecht und -gewohnheit üblich ist, und es in Bau und Wesen halten. Dafür sind bei Zinsbuße jährlich zu Michaelis 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Hafer zu liefern.
Siegel des Ausstellers.
Uff dornstag nach unser lieben frauwentag visitacionis a. d. 1491.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Richard, Hermann

Weitere Orte

Igelsdorf, landgräfliches Gut · Heringen, Gerichte

Sachbegriffe

Lehen · Erben · Güter, landgräfliche · Erblehen · Instandhaltungsverpflichtungen · Gerichte · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Zinsbußen · Abgaben, Getreide · Abgaben, Getreide · Korn · Hafer · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6466 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6466> (Stand: 08.05.2026)