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Regesten der Landgrafen von Hessen

1326 November 20

Päpstliche Erlaubnis, einen Beichtiger zu wählen

Regest-Nr. 3111

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Schmidt, päpstliche Urkunden 1, S. 189 Nr. 245; Mollat, Jean XXII. 5, Nr. 27102; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 278 Nr. 761.
Regest
Avignon. - Papst Johann XXII. gestattet dem Landgraf Otto und seiner Gemahlin Adelheid, einen Beichtiger zu wählen. "Illas libenter devotionis".
Datum: d. Avinione XII kal. Decembris anno undecimo.
Nachweise

Weitere Personen

Johannes XXII., Papst · Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Adelheid, Frau Ottos I., geb. Gräfin von Ravensberg

Weitere Orte

Avignon

Sachbegriffe

Papsttum · Päpste · Beichtiger · Beichtväter · Ehefrauen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3111 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3111> (Stand: 06.05.2026)