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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Mai 23

Jakob Kellerbach erhält die Bestätigung seines Lehens

Regest-Nr. 6461

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 11, Bl. 5.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 817 Nr. 2110.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht Jakob Kelberbach und seiner Frau Else das Fischwasser gen. Kelberbachs Wasser als Erblehen, wie er es von dem +Landgraf Heinrich [III.] hatte. Jakob und seine Geschwister sollen das Wasser nach Erblehensrecht und -gewohnheit nutzen und gebrauchen und dafür jährlich 8 Schock Vachaer (Vechser) Währung und zwei Heilig-Abend-Gaben je im Wert von 1 fl. rheinisch geben. Der Landgraf behält sich jedoch die Hauptfische vor.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach dem heiligen Phingstage a. d. 1491.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kellerbach, Jakob · Kellerbach, Else, Frau des Jakob · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Kelelrbachs Wasser · Vacha, Währung

Sachbegriffe

Lehen · Ehefrauen · Lehen, Bestätigen von · Fischwasser · Flurnamen · Erblehen · Geschwister · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Währungen, Vachaer · Hauptfische · Fische · Währungen, Rheinische Gulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6461 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6461> (Stand: 08.05.2026)