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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Mai 22

Johann von Storndorf erhält Schloss Storndorf

Regest-Nr. 7700

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers. Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Storndorf, 1 Storndorf, mit angehäng tem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 45v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 30, Nr. 116.
Regest
Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Storndorf mit Schloß Storndorf samt Zubehör, wie seine +Eltern und er es zu Lehen trugen, als Mannlehen. Falls er keine männlichen Erben hinterläßt, sind die Töchter erbberechtigt. Das Öffnungsrecht des Landgrafen bleibt vorbehalten.
Heiligen pfinxstag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Storndorf, Johann von

Weitere Orte

Storndorf, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Burgen · Schlösser · Lehen, erbliche · Mannlehen · Erben, männliche · Lehenserben, männliche · Lehen, weibliche · Töchter · Erbrechte, weibliche · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7700 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7700> (Stand: 07.05.2026)