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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 März 24

Gottfried von Wenings soll dem von Waldeck frei Kost und Logis gewähren

Regest-Nr. 4507

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit aufgesetztem Antoniuskreuz.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 535 Nr. 1932.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt dem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings dem gegenwärtigen Diener des Grafen (unsers oheymen) von Waldeck auf seiner Hin- und Rückreise Futter und Mahl zu geben.
Marpurg am donerstage nach Judica a. etc. 91.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von · Waldeck-Eisenberg, Grafen, Philipp II. · Waldeck, Grafen, Otto IV.

Weitere Orte

Marburg · Butzbach, Kellner · Waldeck

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Befehle, landgräfliche · Kellner · Reisen · Verpflegung · Futter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4507 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4507> (Stand: 09.05.2026)