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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Februar 22
Quittung Frankfurter Bürger über den Ersatz von Diebesgut
Regest-Nr. 16503
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3176 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 330〉. Stückbeschreibung: Pergament, aufgezogen, stockfleckig, löchrig. Siegel: Das Siegel fehlt. - Regest
- Bobelhenn und Hennchin Budeler, Bürger zu Frankfurt, und Peter von Lorch bekunden, daß ihnen Landgraf Wilhelm von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Ziegenhain und Nidda, das Gut, das ihnen durch Johann Beldersheim, Sohn des Johann, Johann Wolfskelen, Sohn des Klaus, und Wilhelm Waldenstein auf der landgräflichen Straße zwischen Butzbach und Lindheim geraubt worden war, mit 237 Rheinischen Gulden 7 Schillingen und 3 Hellern ersetzt hat. Sie sagen ihn und seine Erben daher für diese Summe quitt, ledig und los.
Siegel des Bürgermeister und Rates der Stadt Frankfurt. -
Wortlaut der Datierung
1491 am dinstag sant Peters tag ad cathedram genannt.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Beltersheim, Johann [I.] · Beltersheim, Johann [II.] · Wolfskehl von Vetzberg, Johann · Wolfskehl von Vetzberg, Klaus · Waldenstein, Wilhelm
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Weitere Orte
Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.) · Butzbach (Wetteraukreis) · Lindheim (Wetteraukreis)
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Sachbegriffe
Bürger · Bürgermeister · Straßen, Sicherheit auf · Raub · Schadensersatzleistungen · Räte · Söhne
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16503 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16503> (Stand: 08.05.2026)

