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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491

Abkommen zwischen Frankfurt und dem Grafen von Wittgenstein

Regest-Nr. 8398

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rezeßbuch.
Regesten: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 332.
Regest
Die verordneten landgräflichen Räte schließen in der Kanzlei zu Marburg ein Abkommen zwischen den Grafen von Wittgenstein und der Abordnung des Rates der Stadt Frankfurt wegen eines Wittgensteiner Juden u.a.
Nachweise

Weitere Personen

Sayn-Wittgenstein, Grafen, Johann VI. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Weitere Orte

Wittgenstein, Grafen · Wittgenstein, Juden · Frankfurt, Stadt · Marburg, Kanzlei

Sachbegriffe

Räte, landgräfliche · Schiedsgerichte · Streitigkeiten · Städte · Stadträte · Grafen · Juden · Kanzleien

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8398 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8398> (Stand: 14.05.2026)