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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491
Abkommen zwischen Frankfurt und dem Grafen von Wittgenstein
Regest-Nr. 8398
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rezeßbuch. Regesten: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 332. - Regest
- Die verordneten landgräflichen Räte schließen in der Kanzlei zu Marburg ein Abkommen zwischen den Grafen von Wittgenstein und der Abordnung des Rates der Stadt Frankfurt wegen eines Wittgensteiner Juden u.a.
- Nachweise
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Weitere Personen
Sayn-Wittgenstein, Grafen, Johann VI. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard
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Weitere Orte
Wittgenstein, Grafen · Wittgenstein, Juden · Frankfurt, Stadt · Marburg, Kanzlei
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Sachbegriffe
Räte, landgräfliche · Schiedsgerichte · Streitigkeiten · Städte · Stadträte · Grafen · Juden · Kanzleien
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8398 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8398> (Stand: 14.05.2026)

