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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Mai 2

Belehnung des Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein

Regest-Nr. 7623

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: FAB, Urkunden, Nr. 1194. Mit angehängtem Siegel.
Revers: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 20, Nr. 5. Mit angehängtem leicht beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 9r .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 1, Nr. 4.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein mit Schloß Richstein samt Zubehör, wie es seine Vorfahren und sein Bruder von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen (3), als Mannlehen.
Sontage Jubilate.
3) Lehensrevers des Grafen Johann für Landgraf Ludwig I. von Hessen 1427 Januar 9 (StA Darmstadt A 5 Nr. 345/1).
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Johann IV. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Richstein, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Burgen · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7623 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7623> (Stand: 15.05.2026)