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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Mai 2

Lehnsrevers des Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein

Regest-Nr. 7592

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 20, Nr. 5. Mit angehängtem leicht beschädigten Siegel.
Literatur: Hinweis: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 1, Nr. 4.
Regest
Graf Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein gibt Landgraf Wilhelm [III.] seinen Revers über die Belehnung zu Mannlehen mit Schloß Richstein samt Zubehör, wie es seine Vorfahren und sein Bruder von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Weitere Orte

Richstein, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Mannlehen · Burgen

Textgrundlage

Regest

OV nach Wolf, Lehenurkunden

Stückangaben

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7592 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7592> (Stand: 15.05.2026)