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Regesten der Landgrafen von Hessen

1325 Oktober 31

Übertragung einer Mühle am Vockenbach an Gottfried von Germerode

Regest-Nr. 828

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Vockenbach. Pergament. Siegel des Landgraf Heinrich (Helm) abhangend, schadhaft.
Abschriften: Abschrift (18. Jahrhundert): Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Schminckes Diplomatarium Hassiacum IV, Bl. 325.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 273 Nr. 742.
Regest
Heinrich, der jüngere Landgraf des Hessenlandes, überträgt Gottfried von Germerode (Germorade) und dessen Erben die Mühle an dem sog. Vockenbach mit der Vergünstigung, daß niemand an diesem Bache eine andere Mühle bauen darf, die der seinen schädlich oder hinderlich sein könnte.
Siegler: Landgraf Heinrich.
Datum: 1325 in vigilia omnium sanctorum.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Germerode, Gottfried von

Weitere Orte

Vockenbach, Mühle am

Sachbegriffe

Landgrafensiegel · Siegel · Mühlen · Mühlenrechte · Rechte, Übertragen von · Erben · Mühlen, Bau von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 828 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/828> (Stand: 06.05.2026)