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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 März 10
Die Brüder Gaugreben erhalten eine Pfandsumme als Mannlehen
Regest-Nr. 7648
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 60r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 41, Nr. 159. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern und Brüder Dietrich, Hermann und Hildebrand Gaugreben mit folgenden Pfandsummen als Mannlehen: 5000 Gulden auf Schloß Nordenau und auf dem Astinghäuser Grund samt Zubehör sowie 1800 Gulden auf Dorf Goddelsheim. Falls sie ohne Söhne oder Leibslehenserben sterben, sollen die Töchter die Lehen empfangen. Falls die Pfänder gelöst werden, soll das Geld neu angelegt und zu Lehen empfangen werden. Diese Lehen trugen sie vorher vom +Landgrafen Heinrich III.
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Wortlaut der Datierung
Mitwochen nach dem sontage Reminiscere.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Gaugreben, Dietrich · Gaugreben, Hermann [II.] · Gaugreben, Hillebrand
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Nordenau, Burg · Assinghauser Grund (Gem. Olsberg/Nordrhein-Westfalen) · Goddelsheim, Dorf
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Vettern · Brüder · Pfandsummen · Pfandschaften · Mannlehen · Schlösser · Burgen · Dörfer · Söhne · Leibeserben · Lehen, weibliche · Erbrechte, weibliche · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehensurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7648 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7648> (Stand: 27.06.2026)

