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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Februar 9

Die von Rückershausen erhalten den Wald in Röllshausen

Regest-Nr. 7625

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Rückershausen, 3 Rielshausen . Mit angehängtem beschädigten Siegel des Ludwig von Rückershausen.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 36v .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 21, Nr. 83.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Ludwig, Johann und Hermann von Rückershausen mit dem Wald zu Röllshausen samt Zubehör und dem Bau, den sie darauf setzen wollen, als Mannlehen, wie Ludwig und der +Helwig von Rückershausen ihn vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Dinstag Appolonie virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rückershausen, Ludwig von · Rückershausen, Johann [II.] von · Rückershausen, Hermann von · Rückershausen, Helwig [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Röllshausen, Wald

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Vettern · Verwandte · Lehen, erbliche · Wälder · Wälder, Bebauen von · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7625 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7625> (Stand: 04.05.2026)