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Regesten der Landgrafen von Hessen
1361 Mai 9
Ausnahme der Landgrafen aus einem Bündnis des Bischofs von Halberstadt
Regest-Nr. 1279
- Überlieferung
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Drucke: Aus dem Kopialbuch B. Ludwigs im Domgymnasium zu Halberstadt gedruckt: Heinemann, Codex 4, S. 173, Nr. 262. Regesten: Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt 3 3, S. 586 Anm. zu Nr. 2501; Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1 Nr. 1402, S. 310. - Regest
- Bischof Ludwig von Halberstadt nimmt in seinem von Pfingsten an 3 Jahre währenden Bündnis mit Herzog Ernst von Braunschweig, seinem lieben Schwager, und Herzog Otto, Ernsts Sohn, seinem lieben Oheim, das römische Reich, seinen Herrn den Erzbischof und das Stift zu Mainz und gen. Fürsten [darunter Landgraf Heinrich und Landgraf Otto von Hessen], Grafen und Herren aus.
- Nachweise
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Weitere Personen
Halberstadt, Bischöfe, Ludwig von Meißen · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Ernst · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Otto der Quade · Mainz, Erzbischöfe · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1279 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1279> (Stand: 04.05.2026)

